Probezeit/ Nachschulungskurs
Nachschulungskurs in der Probezeit (ASF)
Nach jeder erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit von 2 Jahren und ist im Führerschein vermerkt (nicht Klasse AM, L, T). Die Fahrerlaubnis ist anschließend automatisch unbegrenzt gültig. Die Probezeit verlängert sich jedoch von 2 auf 4 Jahre, wenn innerhalb der ersten 2 Jahre ein Verstoß nach Kategorie A (in der Regel schwerer Verkehrsverstoß) oder zwei Verstöße der Kategorie B (in der Regel leichte Verkehrsverstöße) begangen werden.
Der Eintrag im Verkehrs- Zentralregister (Punkte) wird dem Straßenverkehrsamt automatisch mitgeteilt, und mehrere Monate nach dem Verstoß wird dann die Aufforderung zu diesem Aufbauseminar zugestellt. Es empfiehlt sich dann schnellstens um einen Kurs zu bemühen, da die Abgabe der Seminarbescheinigung innerhalb einer Frist (meistens 2-3 Monate) einzureichen ist. Sollte diese Frist nicht eingehalten und auch vom StVA nicht verlängert worden sein, so wird der Führerschein bis zur Abgabe der Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt eingezogen. Die Probezeit beträgt anschließend gesamt 4 Jahre, nach erneuter Auffälligkeit folgt eine behördliche Empfehlung zur Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei einem weiterem Verstoß (1x A, 2x B) wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Kursdauer:
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen a 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten zwischen der 1. und 2. Sitzung. Weitere Infos und auch der Bußgeldkatalog unter den Links .
Die Kosten für ein Aufbauseminar: ASF 255,- €