Ausbildung
Ausbildungsdauer ca. 6 – 8 Wochen, Intensivkurs auf Wunsch (14 Tage) nach Absprache und vorheriger Einreichung des Antrags beim STVA möglich, sofern Fahrstunden jederzeit planbar sind! Eine ggf. Wiederholungsprüfung ist immer erst nach einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen mögich.
Durch die langen Antragsbearbeitungen vom StVA und TÜV Planung derzeit nicht möglich. Info gerne persönlich. Am besten melden Sie sich nach eingehender persönlicher Info zu den Bürozeiten an und reichen folgende Unterlagen anschließend schnellstens ein:
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Verwaltungsgebühr der Stadtkasse. Die Gebührenhöhe ab ca. 50,- € teilen wir mit.
- Kopie vom Personalausweis und Führerschein bei Erweiterung oder Begleitpersonen bei B17
- Antrag für das Straßenverkehrsamt in der Fahrschule oder zum Download unter
- formular_36_begleitendes_fahren_begleitperson
- formular_36_begleitendes_fahren_beiblatt_zum_antrag
- antrag-erteilung-erweiterung-fahrerlaubnis
- einverstaendniserklaerung_fahrerlaubnis
- Info für die einzelnen Klassen zum Download für z. B. Kaarst
Klasse B, B 17, BE, A1, A2, A , AM, Mofa,
Den Antrag füllen wir gerne für Euch aus und reichen diesen beim StVA mit allen Unterlagen gegen eine Aufwandsentschädigung für Zeit und Wegekosten von nur 5,- € ein. Nach Terminvereinbarung könnt Ihr den Antrag natürlich auch selbst beim Straßenverkehrsamt Neuss, Oberstrasse 91 abgeben. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen liegt der Prüfauftrag dem TÜV vor und es kann eine Prüfung beim TÜV beantragt werden. In dieser Zeit könnt Ihr euch bereits in Theorie und Praxis bereits auf die Prüfung vorbereiten. Telefonliste/Konto etc.
Die Theorie-Prüfung kann frühestens drei, die Praktische einen Monat vor dem entsprechenden Alter für die beantragte Klasse abgelegt werden. Eine ggf. Wiederholung ist erst nach frühestens 14 Tagen gesetzlich möglich. Fahrstunden lassen sich bei dem Fahrlehrer oder Fahrzeug nach eigener Wahl, telefonisch oder persönlich einplanen, die Ausbildung erfolgt dann ausschließlich bei diesem Fahrlehrer und dem entsprechenden Kraftfahrzeug. Auf Wunsch kann auch gerne der Fahrlehrer und auch das Fahrzeug gewechselt werden, falls Ihr aus irgendeinem Grund mit der Wahl nicht zufrieden seid. Wie viele Fahrstunden benötigt werden, kann leider nicht vorhergesagt werden. Es erfolgt eine Grundausbildung, anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonderfahrten durchgeführt und dann eine Prüfungsvorbereitung. Alles hängt also von den eigenen Fähigkeiten ab. Sicher ist nur, dass nicht mehr Fahrstunden gefahren werden als unbedingt nötig, denn nur zufriedene Fahrschüler machen auch weiterhin eine gute Werbung bei Kollegen, Mitschülern, Freunden und Bekannten.
Wir sind erst zufrieden, wenn ihr es seid.
Gerne nehmen wir auch Kritik und Verbesserungsvorschläge an!