Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Aufbauseminar

Verpflichtung der Fahrschule
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung eine Aufbauseminars. Das Aufbauseminar erfüllt alle Voraussetzungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung für die vom Teilnehmer gewünschte Seminarform.

Inhalt und Umfang des Seminars
Das Seminar wird in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem theoretischen Teil mit 4 Sitzungen von je 135 Minuten Dauer. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens dient. Die Dauer der Fahrprobe beträgt mindestens 30 Minuten. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das den Anforderungen des Absatzes 2.2. der Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung ( FeV) – mit Ausnahme der Zahl der Türen – entspricht. Es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines Auf-Bauseminars führenden Verstöße begangen worden sind. Für den Fall, dass ein Teilnehmer sein eigenes Fahrzeug verwenden will, ist er für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Besitzt der Teilnehmer die Fahrerlaubnis, so ist er der verantwortliche Führer des Fahrzeugs.

Begleitmaterial
Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begleitmaterial ist in der Kursgebühr enthalten und bleibt Eigentum des Teilnehmer

Entgelt für die Teilnahme am Aufbauseminar; Kündigung
Für die Teilnahme am Aufbauseminar wird ein Pauschalentgelt Gemäß Preisaushang und Vertrag vereinbart. Dieses Entgelt deckt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Das Entgelt ist vor Beginn des Seminars fällig

Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Die Fahrschule ist verpflichtet, bei Kursbeginn die Sitzungstage sowie den Tag Fahrprobe einschließlich Uhrzeit dem Seminarteilnehmer mitzuteilen. Dieser hat das Recht, vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Seminarzeiten sind ihm bereits bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt worden.

Ausschluss
Der Seminarleiter kann einen Teilnehmer vom Kurs ausschließen, wenn diese durch negatives/störendes Verhalten oder in seiner Person liegende Umstände das Seminar stört. In diesem Fall behält die Fahrschule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt

Datenschutz
Die Fahrschule verpflichtet sich, über die in der Anordnung der Verwaltungsbehörde enthaltenen persönlichen Daten sowie tatsächliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist der Seminarleiter verpflichtet, über die in der Anordnung aufgeführten Verkehrszuwiderhandlungen
Stillschweigen zu bewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern; sie darf diese Daten jedoch für die interne Durchführung des Aufbausemninars unter Wahrung der Interessen des Teilnehmers nutzen. Die Daten sind nach Abschluss des Seminars zu vernichten, sowie sie nicht für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder der Aufsicht erforderlich sind.

Allgemeine Pflichten des Teilnehmers
Der Seminarteilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Unterrichtsräume, des Unterrichtsmaterials und der Fahrzeuge verpflichtet. Für Schäden haftet er nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches

Schweigepflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über persönliche Daten und über Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.

Teilnahmebescheinigung
Der Teilnehmer erhält nach Abschluss des Seminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrschule darf aufgrund § 37 FeV eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen des Aufbauseminars und an der Fahrprobe teilgenommen hat. Dies gilt auch, wenn ein Versäumnis vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist oder wenn er wegen Störung des Seminars von der Teilnahme ausgeschlossen wurde.

Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt ein Entgelt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.